Dieser beträgt im vorliegenden Fall bei einem Jahreszins von Fr. 12’960.-- und einem für die Ertragswertberechnung massgebenden Zinssatz von 7% Fr. 185’142.--. Das Vorgehen und die Praxis der Ausgleichskasse, der Verkehrswert entspreche dem doppelten Steuerwert, ergab einen Verkehrswert von Fr. 366'000.--. Nur schon im Verhältnis zum Ertragswert von Fr. 185'142.-- erscheint dieser Verkehrswert als offensichtlich übersetzt. Der Vergleich mit der amtlichen Schätzung aus dem Jahr 1999, in welcher ein Verkehrswert von Fr. 183'000.-- ermittelt wurde, bestätigt diese Beurteilung. Ein als doppelter Steuerwert angenommener Verkehrswert bedeutet an sich eine Überbewertung und kann nicht als