Vergleich herangezogen werden, sie kann jedoch eine aktuelle Schätzung nicht ersetzen. 4. Da der nach der kantonalen Schätzungsverordnung ermittelte Verkehrswert eine konkrete und aktuelle Liegenschaftsschätzung voraussetzt, ist diese Bewertungsmethode für die Ermittlung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen nicht immer praktikabel. Gemäss der Wegleitung über die Ergänzungsleistungen (WEL) ist der Verkehrswert von Liegenschaften, die nicht zu eigenen Wohnzwecken benutzt werden, in Anlehnung an einen amtlich festgesetzten oder sonst wie anerkannten Wert oder nötigenfalls durch eine Schatzung zu ermitteln (Ziff. 2110). Auch nach der Rechtsprechung hat sich der nach Art.