bestimmen (Art. 13 Abs. 1 und 3 SchV). Im vorliegenden Fall liegt eine solche amtliche Schätzung vor: sie datiert vom 20. Mai 1999 und beträgt für Wohnung und Garage insgesamt Fr. 183'000.--. Diese Liegenschaftsschätzung ist jüngeren Datums und kann durchaus zum 58 B. Gerichtsentscheide 2212