Durch das erwähnte Lastenverzeichnis ist belegt, dass die seit dem 1. September 1996 nicht mehr bezahlten Schuldzinsen laufend zur bestehenden Darlehensschuld geschlagen wurden. Dadurch erhöhte sich die Darlehensschuld bis am Versteigerungstag auf Fr. 1'755'676.--. Demgegenüber wurden im Scheidungsverfahren in der güterrechtlichen Auseinandersetzung die seit September 1996 aufgelaufenen Schuldzinsen offenkundig nicht berücksichtigt. Vielmehr wurde bei der Ausgleichsrechnung lediglich die vom Ehemann übernommene Nominalschuld im Betrag von Fr. 1'580'000.-- berücksichtigt;