Finanzielle Überlegungen und auch die Auffassung der Gemeinde, die bislang auf Kosten und Initiative der Eltern praktizierten Schülertransporte mit Privatautos würden unnötigerweise "verstaatlicht", sind unbehelflich, da sie mit dem verfassungsmässigen und kantonalrechtlichen Anspruch auf unentgeltlichen Besuch der Primarschule und des Kindergartens nicht zu vereinbaren sind. Wer eine private Finanzierung allfälliger Schülertransporte oder gar des Grundschulunterrichtes will, ist auf den Weg einer Verfassungs- und Gesetzesänderung verwiesen, zumal auch das neue Schulgesetz in Art. 21 keine Elternbeiträge