Stichhaltige Gründe, welche den vorinstanzlichen Entscheid als unverhältnismässig oder sonst rechtswidrig erscheinen lassen, wurden nicht geltend gemacht. Finanzielle Überlegungen und auch die Auffassung der Gemeinde, die bislang auf Kosten und Initiative der Eltern praktizierten Schülertransporte mit Privatautos würden unnötigerweise "verstaatlicht", sind unbehelflich, da sie mit dem verfassungsmässigen und kantonalrechtlichen Anspruch auf unentgeltlichen Besuch der Primarschule und des Kindergartens nicht zu vereinbaren sind.