Dass das Schulhaus heute den Sechstklässlern vorbehalten ist, mag schulorganisatorisch begründet sein, ändert aber nichts daran, dass der Weg ins Dorf für jüngere Schüler und Kindergärtner damals wie heute als unzumutbar beurteilt wurde. Stichhaltige Gründe, welche den vorinstanzlichen Entscheid als unverhältnismässig oder sonst rechtswidrig erscheinen lassen, wurden nicht geltend gemacht.