Unter diesen Umständen wurde die Kantonsstrasse für Fussgänger im betroffenen Schul- und Vorschulalter vom Regierungsrat zu Recht als gefährlich beurteilt. Die betroffenen Kinder können vom eher geringen, aber erfahrungsgemäss nicht selten zu schnellen Autoverkehr durchaus überrascht werden. In Anbetracht auch der Weglänge ist jedenfalls nicht zu beanstanden, dass die Vorinstanz diesen Schulweg insgesamt als unzumutbar beurteilt hat. Dass seit 1995 nur ein Unfall (ohne Verletzte) zu verzeichnen ist, vermag an der objektiven Gefahrenlage nichts zu ändern.