digkeit auf 50 km/h beschränkt. Die Strasse ist relativ schmal, weist mehrere, teils unübersichtliche Kurven auf und längs der teils steilen Strassenborde fehlen geeignete Fluchtwege, so dass auch ein gleichzeitiges Begehen in Gruppen die Lage nicht entscheidend verbessert. Die Gefahrenlage wird im Winter, wenn Schnee liegt und die Schüler am Morgen die grösstenteils unbeleuchtete Strasse noch bei Dunkelheit zu begehen haben, noch verschlimmert. Unter diesen Umständen wurde die Kantonsstrasse für Fussgänger im betroffenen Schul- und Vorschulalter vom Regierungsrat zu Recht als gefährlich beurteilt.