19 Abs. 1 SVG). Für diese Altersgruppen stellt die Benützung eines Velos jedenfalls keine Lösung dar. Die Zumutbarkeit der streitigen Wegstrecke wurde indessen zu Recht für alle Altersstufen bis zur 5. Primarklasse verneint. Denn auf der Kantonsstrasse Wald-Säge besteht auf der ganzen Länge weder ein Trottoir noch ein Radstreifen. Es gilt generell die ausserorts übliche Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h und lediglich ab dem Dorfeingang in Wald ist die Geschwin- 44 B. Gerichtsentscheide 2207