Die Gemeinde liess jedoch an Schranken geltend machen, die Zumutbarkeit sei bei einem wettermässig eher verwöhnten Stadtkind und bei einem Kind, dessen Eltern ganz bewusst das weniger bequeme Landleben gewählt haben, nicht gleich zu beurteilen. Ein Weg über 3 km sei für ein Landkind zumutbar, auch wenn es diesen Weg selbstverständlich mit dem Velo zurücklegen müsse. Die Lösung könne nicht in einem Schulbus liegen, sondern in den vor 3 Jahren eingeführten Blockzeiten. Damit sei es nun möglich, dass die Kinder den Schulweg alle gleichzeitig zurücklegen. Im übrigen sei es Sache der Eltern, den Kindern die Bewältigung des Schulweges zu lernen. Mit dieser Argumentation wird verkannt,