219 Abs. 3 der Zivilprozessordnung (ZPO, bGS 231.1) hält fest, dass im sogenannten Vollverfahren die Bestimmungen über das ordentliche Verfahren sinngemäss gelten. Nach Art. 220 Abs. 5 ZPO ist das Verfahren bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis unter Fr. 20'000.-- kostenlos (vgl. M. Ehrenzel- 41 B. Gerichtsentscheide 2207