Auch den Materialien zur Totalrevision der AVO (Bericht und Antrag an den Kantonsrat vom 13.10.1992) sind keinerlei Anhaltspunkte zu entnehmen, die auf ein qualifiziertes Schweigen im Sinne eines durchgehenden Verzichts auf Kündigungssperrfristen hindeuten. Dem Regierungsrat ging es im Gegenteil darum, den überholtem Hoheitsdenken entspringenden Beamtenstatus stärker dem privatwirtschaftlichen Anstellungsverhältnis anzugleichen (S.2). Diese Zielsetzung der AVO-Revision lässt den Schluss zu, gerade eine Lückenfüllung durch OR-Bestimmungen entspreche den Intentionen des Verordnungsgebers.