men angemessener Sperrfristen vergessen und somit durch sein Schweigen nichts vorbestimmt hat. Die kantonale AVO kennt selbst für den obligatorischen Militärdienst keine Sperrfrist, obwohl deren Fehlen gerade dort als besonders stossend erscheint und auch durchaus die Gefahr besteht, dass ohne Sperrfrist die über das OR-Minimum hinaus gewährte Lohnfortzahlungspflicht in Art. 29 AVO 31 B. Gerichtsentscheide 2204