Im öffentlich-rechtlichen Personalrecht hat die Rechtsprechung namentlich das Dienstrecht der Gemeinden wiederholt als lückenhaft beurteilt (vgl. ZBl 102/2001, 94). Im öffentlichen Personalrecht wird von der Lehre eine Lücke namentlich dann bejaht, wenn etwas zum Kernbereich des Arbeitsvertragsrechtes gemäss OR gehört und das öffentlich-rechtliche Dienstrecht keine entsprechende Regelung (z.B. bezüglich des Anspruches auf ein Arbeitszeugnis) aufweist. Keine oder eine unechte Lücke ist aber anzunehmen, wenn die öffentlich-rechtliche Regelung insgesamt auch so dem OR-Minimum entspricht oder gar darüber hinausgeht. Unterschreitet hingegen die öffentlich-rechtliche Regelung das OR-