Eine Lösung mit Sperrfristen sei auch verfassungsrechtlich nicht geboten. Das Bundesgericht sei in einem vergleichbaren Fall (BGE 124 II 53) auch zum Schluss gelangt, dass keine in Anlehnung der Sperrfristen des OR zu schliessende Lücke bestehe. Zwar sei auf den ersten Blick nur schwer verständlich, dass das öffentliche Personalrecht eine Beendigung einer Anstellung zulasse, die bei einem privatrechtlichen Anstellungsverhältnis geradezu nichtig wäre.