Sachverhalt: Am 27. November 1998, 17.30 Uhr, erhob X. bei der Kantonspolizei Strafanzeige. Er gab zu Protokoll, dass ihm am Mittwoch, 25. No- vem-ber 1998 zwischen 22.30 und 23.30 Uhr während eines Restau- rantbe-suchs ein Natel D, Nokia 6150, aus der über einen Stuhl gelegten Jacke entwendet worden sei. Mit einer von seinem Vater unter- zeich-neten Schadenanzeige vom 2. Dezember 1998 machte er bei dessen Versicherung den Schaden geltend, wobei er als bezahlten Preis für das Natel den Betrag von Fr. 890.-- angab. Diesen Betrag belegte er mit einer Quittung über den Kauf eines Natels D Nokia 6150 vom 24. November 1998.