***** Diese Richtlinien beruhen auf dem Landesindex der Konsumentenpreise (Basis Mai 2000 = 100 Punkte) ohne Teilfaktoren Miete, Heizöl und Fernwärme von Ende Oktober 2000 mit einem Indexstand von 100.6 Punkten. Sie gleichen vorgabeweise die Teuerung bis zum Indexstand von 105 Punkten aus. Eine Änderung der Ansätze ist erst bei Überschreiten eines Indexstandes von 110 Punkten vorgesehen. 118