4. Unumgängliche Berufsauslagen (soweit der Arbeitgeber nicht dafür aufkommt) a) Erhöhter Nahrungsbedarf bei Schwerarbeit, Schicht- und Nachtarbeit, ferner für Schuldner, die einen sehr weiten Arbeitsweg zurücklegen müssen; Fr. 5.-- pro Arbeitstag. b) Auslagen für auswärtige Verpflegung Bei Nachweis von Mehrauslagen für auswärtige Verpflegung: Fr. 8.-- bis Fr. 10.-- für jede Hauptmahlzeit. c) Überdurchschnittlicher Kleider- und Wäscheverbrauch (beispielsweise bei Servicepersonal, Handelsreisenden u.a.m.): bis Fr. 50.-- pro Monat. d) Fahrten zum Arbeitsplatz Öffentliche Verkehrsmittel: effektive Auslagen.