3. Sozialbeiträge (soweit nicht vom Lohn bereits abgezogen), wie Beiträge bzw. Prämien an - AHV, IV und EO - Arbeitslosenversicherung - Kranken- und Sterbekassen- Unfallsversicherung - Pensions- und Fürsorgekassen- Berufsverbände. Der Prämienaufwand für nichtobligatorische Versicherungen kann nur in begründeten Fällen berücksichtigt werden.