für jedes Kind im Alter bis zu 6 Jahren Fr. 250.-- von 6 bis 12 Jahren Fr. 350.-- über 12 Jahren Fr. 500.-- II. Zuschläge zum monatlichen Grundbetrag 1. Effektiver Mietzins für Wohnung oder Zimmer ohne Auslagen für Beleuchtung, Kochstrom und/oder Gas, weil im Grundbetrag inbegriffen unter Berücksichtigung von Ziff. V/2. 113 B. Gerichtsentscheide 3372