Die Schuldnerin ist Mitglied der Flurgenossenschaft und Eigentümerin von zwei Baulandparzellen. An der Hauptversammlung der Flurgenossenschaft vom 4. Juli 1995 wurde beschlossen, nebst dem ordentlichen Jahresbeitrag eine dritte Tranche der Erschliessungskosten in der Höhe von Fr. 30.-- pro Quadratmeter bei den Mitgliedern einzufordern. Die entsprechende Rechnung vom 17. Juli 1995 belief sich für die Flächen der beiden Grundstücke der Schuldnerin auf Fr. 77'430.--. Nachdem die Schuldnerin die Beiträge nicht bezahlt hatte, wurde sie betrieben. Sie hat Rechtsvorschlag erhoben.