die übliche Begrenzung mit Bund- und Wasserstein und einem Niveauunterschied von 3 – 4 cm vermag eine eindeutige Kennzeichnung als eine der privaten Benützung vorbehaltenen Fläche nicht zu schaffen. Die Strasse weist zwar an ihrem Ende, etwa 50 m weiter hinten einen Wendeplatz auf. Doch ist dieser für einen quartierfremden Verkehrsteilnehmer, der sein Fahrzeug wenden will, nicht ohne weiteres sofort als solcher erkennbar, so dass sich der fragliche Garagenvorplatz geradezu als Wendemöglichkeit anbietet.