Die derzeit gültige Behördenorganisation der Landeskirche hat damit auf die fehlende Zuständigkeit der Vorinstanz zur Beurteilung der vom Kläger eingeklagten Ansprüche keinen Einfluss. Es bleibt dabei, dass die Appellation abzuweisen ist. OGP 8.8.2000 3360 Arbeitsvertrag. Schadenersatz des Arbeitgebers bei vorzeitigem Verlassen der Arbeitsstelle; Teilklage, abgeurteilte Sache (Art. 337d OR; Art. 116 Abs. 2 Ziff. 2 ZPO).