Wäre die teilweise Erwerbsunfähigkeit durch die vom Gesuchsgegner behauptete Krankheit bedingt, hätte er Anspruch auf eine (Teil)IV-Rente. Rente und effektives Einkommen zusammen würden zu dem vom Kantonsgericht angenommenen hypothetischen Einkommen führen. OGP 13.4.2000 Das Bundesgericht ist am 9. Juni 2000 in Bestätigung seiner bisherigen Rechtsprechung (BGE 110 II 9) auf die Berufung des Gesuchsgegners nicht eingetreten. 74