Sachverhalt: Mit Urteil des Kantonsgerichtes von Appenzell A.Rh. waren die Parteien geschieden worden. Das Sorgerecht für die beiden Kinder wurde der Mutter übertragen, und der Vater und heutige Gesuchsgegner wurde unter anderem verpflichtet, an den Unterhalt der beiden Kinder ab dem 7. bis zum 12. Altersjahr je Fr. 550.-- zuzüglich allfällige Kinderzulagen zu bezahlen. Bei der Festsetzung der Höhe des Unterhaltsbeitrages war das Kantonsgericht von einem hypothetischen Einkommen des Gesuchsgegners ausgegangen.