71 B. Gerichtsentscheide 3354 erschwerte Anforderungen stellenden Scheidungsgrundes von rev. Art. 115 ZGB der ‚mildere’ altrechtliche Art. 142 ZGB Anwendung finden könne, was als unzulässige Unterdrückung des neuen Rechts beurteilt wurde. Demgemäss sind die der Beklagten gemäss Scheidungskonvention vom 13. Dezember 1995 zugesprochenen Unterhaltsbeiträge nicht vollständig aufzuheben, wie dies die Vorinstanz entschieden hat, sondern für die Dauer des Konkubinates zu sistieren. OGer 20.6.2000 3354