Dem Bericht des Neurologen Dr. J. (vom 26.8.1998) und auch dem MEDAS-Gutachten (vom 13.3.1998) kann entnommen werden, dass die Fachärzte, welche den Versicherten eingehend untersucht haben, keinen Zusammenhang zwischen dem Treppensturz und den beklagten Rückenschmerzen objektivieren konnten. Sie stellten im wesentlichen nur eine Fehlhaltung (Rundrücken) mit muskulärer Dysabalance fest und fanden für das beklagte generalisierte Schmerzsyndrom keine Erklärung. Das Rückenleiden wurde als chronisch, jedoch als leichtgradig und ohne Einschränkung