B. Gerichtsentscheide 2200 oder (nach drei Monaten) den neuen Preis zu bezahlen, da kein anderer Stromlieferant in W. vorhanden ist. Es ergibt sich aus den gesamten Bestimmungen des Reglementes, dass die Benutzungsordnung insofern sehr starr ist, als dass beim Vorliegen gleicher Umstände für alle Stromkonsumenten die gleichen Bedingungen gelten. Deshalb ist im vorliegenden Fall die Beziehung zwischen der Elektra. und deren Strombezügern öffentlich-rechtlicher Natur. Es stellt sich schliesslich noch die Frage, ob die Stromrechnung überhaupt eine Verfügung darstellt. Der Begriff der Verfügung deckt sich im Kanton Appenzell A. Rh.