Konkurs, SchKG I, Basel/Genf/München 1998, Art. 79, N. 3). Das Anerkennungsverfahren des Art. 79 SchKG umfasst in seiner neuen, seit dem 1. Januar 1997 geltenden Fassung, auch das Verwaltungsverfahren. Gemeint ist dabei das ordentliche erstinstanzliche Verwaltungsverfahren (Staehelin/Bauer/Staehelin, a.a.O., Art. 79, N. 3). Falls die Stromrechnungen der Beschwerdeführerin weiterhin als Verfügungen erlassen werden können, heisst das in praktischer Hinsicht, dass die Beschwerdeführerin ihren Kunden den Strom durch einfache Rechnungen fakturieren kann. Bezahlt ein Kunde diese Rechnung nicht, wird er gemahnt und anschliessend betrieben. Erhebt der Kunde Rechtsvorschlag (Art.