Falls die Beschwerdeführerin den Entscheid am 23. März 2000 erhalten hat, begann die Beschwerdefrist am 24. März zu laufen und endigte, nachdem der letzte Tag auf einen Sonntag fiel, am folgenden Montag, 3. April 2000. Mit der an diesem Datum der Post übergebenen Beschwerdeschrift hat die Beschwerdeführerin die Beschwerdefrist eingehalten. 51 B. Gerichtsentscheide 2198