Die Beschwerdeführerin behauptet, der angefochtene Entscheid sie ihr am 23. März 2000 eröffnet worden. Der als Bf-act. 1 ins Recht gelegte Vergabeentscheid enthält zwei Eingangsdaten. Der Eingangsstempel trägt das Datum vom 24. März 2000, während der Eingang handschriftlich mit dem 23.03.2000 angegeben wurde. Wie es sich mit diesem Widerspruch genau verhält, kann offen bleiben. Falls die Beschwerdeführerin den Entscheid am 23. März 2000 erhalten hat, begann die Beschwerdefrist am 24. März zu laufen und endigte, nachdem der letzte Tag auf einen Sonntag fiel, am folgenden Montag, 3. April