eingereicht. Mit Vergabeentscheid vom 22. März 2000 hat der Kantonsingenieur der Firma A. AG im Auftrage der Landes-, Bau- und Strassenkommission mitgeteilt, dass die Arbeiten für den Ortsbetonkanal an die Firma B. AG vergeben worden seien. Als Begründung wurde angegeben, der Zuschlag sei an das gesamtwirtschaftlichste Angebot erfolgt. Diesen Zuschlag hat die A. AG mit Beschwerdeschrift vom 3. April 2000 angefochten, mit den Anträgen, es sei der Vergabeentscheid aufzuheben, eventualiter sei dessen Rechtswidrigkeit festzustellen, und der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen.