7 für den noch ausstehenden Einspracheentscheid keine verbindlichen Vorgaben machen dürfen. 3. Bei diesem Ergebnis (Aufhebung der materiellen Vorgaben und Rückweisung zu einer gesamthaften Neubeurteilung vorab wegen Koordinationsmängeln) kann offen bleiben, ob auch die weiteren Rügen die Begehren in Ziff. 1 und 3 zu stützen vermögen. Um den Fort- 43 B. Gerichtsentscheide 2196