B. Gerichtsentscheide 2196 2196 Baubewilligungsverfahren. Verkürzung des gemeindeinternen Rechtsmittelweges zwecks Schaffung einer einheitlichen Rechtsmittelinstanz (Art. 33 Abs. 4 RPG, SR 700): Die kantonale Baudirektion ist bis zur gesetzlichen Neuregelung von Bundesrechts wegen einzige Rekursinstanz in koordinationsbedürftigen Baubewilligungs- und Einspracheverfahren. Zur Vermeidung von Koordinationsmängeln sollte namentlich auf Gemeindeebene über das Baugesuch und allfällige Einsprachen in einer einzigen Verfügung entschieden werden;