OGer,2. Abt., 13.7.1999 Eine vom Angeklagten erhobene Nichtigkeitsbeschwerde ist vom Bun­ desgericht mit Urteil vom 10.2.2000 abgewiesen worden. 3340 Gewässerschutz. Keine Gewässerverschmutzung durch Ab­ schwemmen des Bodensatzes eines Wasserreservoirs und Einleitung in den Bach über die bestehende Meteorwasserleitung (Art. 70 Abs. 1 lit. a GSchG; Ziffer 11 und 12 Anhang 2 zur Gewässerschutzverord­ nung).