120 B. Gerichtsentscheide 3338 c) Was der Gesuchsteller gegen die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz vorbringt, ist nicht stichhaltig. Insbesondere steht der Selbstbewirtschaftung nicht entgegen, dass die Gesuchsgegnerin die Arbeit mit den Pensionspferden und die Reittherapie zusammen mit einer Kollegin ausführen will, steht doch fest, dass die Betriebsleitung bei der Gesuchsgegnerin liegen und sie sich an allen anfallenden Ar­ beiten massgeblich beteiligen wird.