Sie beabsichtigt zusammen mit einer Kollegin Pensionspferde zu beherbergen und ein kleines „Pferde-Eldorado“ mit Schwergewicht bei Kursen für Kinder aufzubauen. In der Appellationsschrift wie schon im vorinstanzlichen Verfahren machte der Gesuchsteller geltend, die Gesuchsgegnerin habe im Laufe des Verfahrens die Begründung ihrer Kündigung in unzulässiger Weise geändert und die Selbstbewirt­ schaftung zum Eigengebrauch nachgeschoben. In der schriftlichen Kündigung habe die Gesuchsgegnerin als Grund noch Selbstbewirt­ schaftung wegen unsachgemässer Behandlung des Pachtgegenstan­ des durch den Pächter angegeben.