Diese sind alle klar definiert. Sie bestehen aus runden Geldbeträgen, einer genauen Anzahl Namenaktien und genau bezeichneten Immobilien und Mobilien. Ais letztes Vermächtnis folgt dasjenige an den Kläger B. Dieser erhält die Werkzeuge, was unter den Parteien zu keinen Diskussionen Anlass gegeben hat und damit auch eine klar definierte Grösse darstellt, sowie einen Drittel des verbleibenden Barvermögens. Aufgrund der präzisen Definition sämtli­ cher übrigen Vermächtnisse und der Tatsache, dass H. am Schluss der Liste der Vermächtnisse dem Kläger B. nicht einfach einen Drittel des Barvermögens, sondern einen Drittel des verbleibenden Barver­