nicht operabel. Das Kinderspital beabsichtigte, den Knaben zu einer stereotaktischen Biopsie an die neurochirurgische Klinik des Universi­ tätsspitals Zürich zu überweisen. Diese hielt diese Massnahme nicht für angezeigt und schlug eine offene Biopsie über eine Kraniotomie vor, welche das Ostschweizer Kinderspital selber durchführen könne. Die Ärzte an diesem Spital hielten jedoch die Kraniotomie für einen zu riskanten Eingriff, mit Gefahr einer dauernden Schädigung, und des­ halb für nicht indiziert. Sie entschlossen sich, an einer stereotaktischen Biopsie festzuhalten. Da in der Schweiz innert kurzer Zeit keine Mög­ lichkeit bestand, einen solchen Eingriff vorzunehmen, überwiesen sie