Beurteilung wurde durch eine Diagnose anlässlich einer Kernspinto­ mographie im Kantonsspital St. Gallen bestätigt, bei welcher ein Tu­ mor von 15 mm Durchmesser hinter der rechten Stirnseite festgestellt wurde. Ob eine Operation möglich ist, kann demnach erst nach weite­ ren Abklärungen entschieden werden. Ferner wurde festgestellt, dass bei dieser Epilepsieerkrankung sehr komplexe Zusammenhänge be­ stehen, welche bei "gewöhnlichen" Epilepsieerkrankungen nicht vor­ 95 B. Gerichtsentscheide 2192