Ausgangspunkt dazu sind die Verhältnisse vor der Schädigung. Der künftige Schaden kann dann ermittelt werden, wenn die Heilung abge­ schlossen und der gesundheitliche Zustand des Verletzten stabil ge­ worden ist (Oftinger/Stark, a.a.O., § 6 N 118). Der nach Eintritt der Stabilität festgestellte Verdienstausfall ist zu kapitalisieren, was zur Summe des künftigen Schadens führt.