Wer in der 2. Säule versichert ist, hat in der Säule 3a nur Anspruch auf den reduzierten Beitragsabzug (StE B 27.1 Nr. 21 mit Hinweisen). Nachdem der Beschwerdeführer in der 2. Säule versichert ist, wurde ihm für die Säule 3a zu Recht nur der kleine Abzug der Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen gewährt. VGer 20.1.1999 87