Am 1. Juli 1996 schliesslich ist das Bundesgesetz über den Bin­ nenmarkt (BGBM, SR 943.02) mit Ausnahme der Bestimmungen über den Rechtsschutz (Art. 9) in Kraft getreten. Art. 9 BGBM gelangt seit 1. Juli 1998 zur Anwendung. Das BGBM ist als Grundsatzerlass konzi­ piert, das Mindestanforderungen auf den Gebieten des Marktzugan­ ges, der Nichtdiskriminierung bei öffentlichen Beschaffungen, der bun­ desweiten Geltung kantonaler oder kantonal anerkannter Fähigkeits­ ausweise, der Vermeidung der Inländerdiskriminierung gewährleistet und der rechtsschutzmässigen Durchsetzung dieser Ansprüche dient 58 B. Gerichtsentscheide 2183