Sachverhalt: Das Verhöramt verurteilte den Angeklagten mittels Strafverfügung wegen mehrfachen Führens eines Personenwagens trotz Entzug des Führerausweises und wegen Vornahme von Lernfahrten ohne die vorgeschriebene Begleitperson zu einer Freiheitsstrafe und einer Geldbusse. Gegen den Anklagten lagen mehrere von der Polizei pro­ tokollierte Aussagen von Personen vor, deren Identität verdeckt blieb. Der Polizeibeamte, der die Auskunftspersonen befragt hatte, bestä­ tigte als Zeuge die korrekte Protokollierung der Aussagen. 155