B. Gerichtsentscheide 3329 über Fr. 140’000.-- nicht zurückbezahlt. Er hat in diesem Zeitraum vielmehr etwa die Hälfte des Kredites amortisiert. Ob das durch Reali­ sierung von Pfändern oder Eingang von zedierten Debitorenguthaben erfolgt ist, ist dabei nicht von Belang. Unter diesen Umständen kann nicht gesagt werden, der Schuldner habe seine Zahlungen eingestellt. Hätte die Gläubigerin nach Ablauf der gewährten Nachfrist vom 31. Oktober 1997 mit der Ablösung der Kreditposition nicht mehr wei­ ter zuwarten wollen, hätte es ihr freigestanden, den ordentlichen Be­ treibungsweg einzuschlagen.