Damals belief sich der ausstehende Saldo auf rund Fr. 145’000.~. Beim Ablauf der dem Schuldner gewährten Nachfrist am 31. Oktober 1997 belief sich der Ausstand noch auf rund Fr. 119’000.-- und bei Stellung des Konkursbegehrens am 5. März 1998 waren rund Fr. 72’000.-- ausstehend. Zum heutigen Zeitpunkt beläuft sich der Ausstand auf Fr. 69*912.08. Entgegen den Ausführungen im angefoch­ tenen Entscheid, jedoch in Übereinstimmung mit den Angaben der Gläubigerin im Konkursbegehren hat der Schuldner damit nicht wäh­ rend rund einem halben Jahr den fälligen Betriebskredit von etwas 146 B. Gerichtsentscheide 3329