Das Obergericht Zürich hielt in diesem Entscheid fest, dass unter diesen Umständen eine erneute Betreibung auf Pfändung für die antragstellende öffentlich-rechtliche Gläubigerin nicht aussichtslos erscheine. Das Obergericht des Kantons Baselland schliesslich hatte in einem Fall, in dem zwischen Januar 1992 und Februar 1994 für verschiedene öffentlich-rechtliche Gläubiger 17 Verlustscheine im Gesamtbetrag von rund Fr. 43’0 0 0 .- ausgestellt wurden, Zahlungs­ einstellung angenommen (für alle drei Fälle BISchK 1995, S. 148 Nr. 26).