Andererseits hat das Obergericht Zürich in einem Fall, in dem zwar Verlustscheine für öffentlich-rechtliche Forderungen von rund Fr. 130’000.-- Vorlagen, die betreffende Firma aber Lieferanten und Arbeitnehmer bezahlte und für sie grössere Aufträge anstanden, eine Zahlungseinstellung ver­ neint. Das Obergericht Zürich hielt in diesem Entscheid fest, dass unter diesen Umständen eine erneute Betreibung auf Pfändung für die antragstellende öffentlich-rechtliche Gläubigerin nicht aussichtslos erscheine.