Nr. 8). Aus dem Bereiche der öffentlich-rechtlichen Forderungen hat das Obergericht des Kantons Luzern etwa eine Zahlungseinstellung bejaht in einem Fall, in dem während dreier Jahre für insgesamt 16 öffentlich-rechtliche Forderungen im Gesamtbetrag von rund Fr. 25’000.~ Verlustscheine ausgestellt worden waren. Andererseits hat das Obergericht Zürich in einem Fall, in dem zwar Verlustscheine für öffentlich-rechtliche Forderungen von rund Fr. 130’000.-- Vorlagen, die betreffende Firma aber Lieferanten und Arbeitnehmer bezahlte und für sie grössere Aufträge anstanden, eine Zahlungseinstellung ver­ neint.